Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb ab 1. März 2021
Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 1. März 2021 folgende Bestimmungen:
- Fussballtrainings und -wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr (Jahrgang 2001 und jünger) im Innen- und Aussenraum dürfen durchgeführt werden.
- Trainings ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) mit Körperkontakt sind verboten.
- Ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) können im Fussball Konditions- oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Trainer/in) im Freien durchgeführt werden, sofern die Anlage geöffnet ist.
- Wettkämpfe sind für alle ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) untersagt.